Aktuelles

Sicherheit erreicht man durch Abrüstung und aktive Entspannungspolitik

von Kooperation für den Frieden

Die Kooperation für den Frieden, ein Dachverband aus mehr als 50 friedenspolitischen Organisationen und Initiativen, wendet sich an die Sondierungs- bzw. Koalitionsverhandlungen führenden Parteien. Denn mit Blick auf die Sicherheits- und Verteidigungspolitik befürchtet sie, dass eine Jamaika-Koalitionsregierung dem Konzept einer militärisch verstandenen „Neuen Verantwortung“ folgen könnte. Die Kooperation verweist dagegen auf die Verantwortung Deutschlands für Abrüstung und aktive Entspannungspolitik.

Trotz Friedensnobelpreises
Verurteilung von AtomwaffengegnerInnen

von JunepA

Am 18.10.2017, wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt.Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in derselben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“

Trotz Friedensnobelpreises
Verurteilung von AtomwaffengegnerInnen

von JunepA

Am 18.10.2017, wurden vor der Jugendkammer des Amtsgerichts Cochem vier Aktivist_innen zu 30 Tagessätzen Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch verurteilt.Sie waren im letzten Jahr bei einer von JunepA (Jugendnetzwerk für politische Aktionen) initiierten Anti-Atomwaffen Aktion auf dem Fliegerhorst in Büchel dabei, an der acht Aktivist_innen beteiligt waren. Das Gericht hatte jedoch entschieden aufgrund des Alters der Aktivist*innen (vier Personen sind zum Zeitpunkt der Aktion unter 21 gewesen) an zwei Terminen zu verhandeln. Am 04.10. entschied das Cochemer Amtsgericht in derselben Sache schon über vier weitere Aktivist*innen. Sie erhielten dasselbe Urteil.

Eine der Verurteilten, Clara Tempel, sagte in ihrer Einlassung: „Ich habe am 12. September 2016 die Landebahn des Fliegerhorstes Büchel besetzt. Dass ich zu diesem Zeitpunkt an diesem Ort war, war kein Zufall und kein Versehen. Ich habe mir diesen Ort bewusst ausgesucht, um dort zu stören.“

AtomwaffengegnerInnen vor Gericht

NATO übt derzeit in Deutschland den Einsatz von Nuklearwaffen

von ICAN und IPPNW, 18.10.2017

Wegen einer Blockade der Start- und Landebahn am Atomwaffenstandort in Büchel (Rheinland-Pfalz) stehen am heutigen Mittwoch (18. Oktober 2017) junge FriedensaktivistInnen vor Gericht. Mit der Aktion zivilen Ungehorsams vor rund einem Jahr wollten die AktivistInnen auf die Gefahr aufmerksam machen, die von den zerstörerischen Massenvernichtungswaffen ausgeht. Der Prozess findet heute ab 13.30 Uhr vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem statt. Nach Medieninformationen übt die NATO derzeit in Büchel den Einsatz von Atomwaffen, auch mit Unterstützung von Bundeswehrsoldaten.

AtomwaffengegnerInnen vor Gericht

NATO übt derzeit in Deutschland den Einsatz von Nuklearwaffen

von ICAN und IPPNW, 18.10.2017

Wegen einer Blockade der Start- und Landebahn am Atomwaffenstandort in Büchel (Rheinland-Pfalz) stehen am heutigen Mittwoch (18. Oktober 2017) junge FriedensaktivistInnen vor Gericht. Mit der Aktion zivilen Ungehorsams vor rund einem Jahr wollten die AktivistInnen auf die Gefahr aufmerksam machen, die von den zerstörerischen Massenvernichtungswaffen ausgeht. Der Prozess findet heute ab 13.30 Uhr vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem statt. Nach Medieninformationen übt die NATO derzeit in Büchel den Einsatz von Atomwaffen, auch mit Unterstützung von Bundeswehrsoldaten.

Die Gerichtverhandlung wegen Aufruf zum Whistleblowing bei Heckler & Koch,  am 19.09.2017, wurde aufgehoben

Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing.

Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf.

Das Amtsgericht Oberndorf hat die am 19.09.2017 terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil „die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen“ habe.

Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Strafbefehl gegen den Friedensaktivisten, den die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf beantragt hatte und der von dort im Mai 2015 erlassen worden ist. Darin wurde Theisen vorgeworfen, er habe mit der Verteilung seiner Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert und Hausfriedensbruch begangen.

Die Gerichtverhandlung wegen Aufruf zum Whistleblowing bei Heckler & Koch,  am 19.09.2017, wurde aufgehoben

Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing.

Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf.

Das Amtsgericht Oberndorf hat die am 19.09.2017 terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil „die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen“ habe.

Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Strafbefehl gegen den Friedensaktivisten, den die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf beantragt hatte und der von dort im Mai 2015 erlassen worden ist. Darin wurde Theisen vorgeworfen, er habe mit der Verteilung seiner Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert und Hausfriedensbruch begangen.