AtomwaffengegnerInnen vor Gericht

NATO übt derzeit in Deutschland den Einsatz von Nuklearwaffen

von ICAN und IPPNW, 18.10.2017

Wegen einer Blockade der Start- und Landebahn am Atomwaffenstandort in Büchel (Rheinland-Pfalz) stehen am heutigen Mittwoch (18. Oktober 2017) junge FriedensaktivistInnen vor Gericht. Mit der Aktion zivilen Ungehorsams vor rund einem Jahr wollten die AktivistInnen auf die Gefahr aufmerksam machen, die von den zerstörerischen Massenvernichtungswaffen ausgeht. Der Prozess findet heute ab 13.30 Uhr vor der Jugendkammer des Amtsgericht Cochem statt. Nach Medieninformationen übt die NATO derzeit in Büchel den Einsatz von Atomwaffen, auch mit Unterstützung von Bundeswehrsoldaten.

Anne Balzer von der deutschen Sektion der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen (ICAN) erklärt zum Gerichtsprozess: „Atomwaffen stellen eine existenzielle Gefahr für die Menschheit dar. Daher unterstützen wir den Protest gegen diese Waffen. Wir hoffen, dass das Gericht bei der Urteilsfindung die katastrophalen Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen berücksichtigt und anerkennt, dass diese Massenvernichtungswaffen durch nichts zu rechtfertigen sind. Das Gerichtsverfahren verdeutlicht aber auch die Bedeutung des internationales Atomwaffenverbots. Wenn dieses demnächst in Kraft tritt und damit Atomwaffen völkerrechtlich geächtet sind, haben deutsche Gerichte noch eine weitere rechtliche Grundlage, auf die sie sich in solchen Prozessen berufen können.“

Xanthe Hall von den Ärzten zur Verhütung eines Atomkriegs (IPPNW) erklärt zu der NATO-Übung in Büchel: „Die aktuelle NATO-Übung zeigt, dass sich die Bundesrepublik aktiv an der gefährlichen nuklearen Abschreckung beteiligt. In Büchel lagern US-Atomwaffen, die sogar noch modernisiert werden sollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Übungen für den Atomwaffeneinsatz einzustellen und endlich dem internationalen Atomwaffenverbot beizutreten.“

Infos zum Gerichtsverfahren: Der Prozess beginnt um 13.30 Uhr am Amtsgericht Cochem. Alle Angeklagten sind jünger als 21 Jahre. Vier andere AktivistInnen waren am 4. Oktober 2017 zu Geldstrafen verurteilt worden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Jugendnetzwerks für politische Aktionen (Junepa) unter http://junepa.blogsport.eu/ (Link: http://junepa.blogsport.eu/)

Den Artikel im Wallstreetjournal vom 16. Oktober 2017 finden Sie unter
https://www.wsj.com/articles/nato-launches-its-main-nuclear-drill-showcasing-its-defenses-1508155670