Die Gerichtverhandlung wegen Aufruf zum Whistleblowing bei Heckler & Koch, am 19.09.2017, wurde aufgehoben
Überraschende Kehrtwende im Strafverfahren wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing.
Staatsanwaltschaft Rottweil nimmt Anklage zurück und Amtsgericht Oberndorf hebt Verhandlungstermin auf.
Das Amtsgericht Oberndorf hat die am 19.09.2017 terminierte Gerichtsverhandlung gegen den Friedensaktivisten Hermann Theisen (Hirschberg) wegen der Verteilung von Heckler & Koch-Aufrufen zum Whistleblowing aufgehoben und heute dem Angeklagten und seinem Verteidiger per Email mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Rottweil „die Klage gemäß § 411 Abs. 3 StPO zurück genommen“ habe.
Hintergrund des Strafverfahrens ist ein Strafbefehl gegen den Friedensaktivisten, den die Staatsanwaltschaft Rottweil beim Amtsgericht Oberndorf beantragt hatte und der von dort im Mai 2015 erlassen worden ist. Darin wurde Theisen vorgeworfen, er habe mit der Verteilung seiner Flugblätter zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen aufgefordert und Hausfriedensbruch begangen.