Aktuelles

Verantwortung für eine friedliche Lösung in der Ukraine übernehmen.

von Cornelia Kerth und Heinrich Fink (VVN - BdA)

Die Situation in der Ukraine ist alarmierend und gibt jeden Tag mehr Grund zur Sorge.

Die Beteiligung der langjährigen NPD-Partnerorganisation „Swoboda“ und des mit ihr verbandelten militant-faschistischen „Rechten Sektors“ an der amtierenden Regierung in Kiew und deren Anerkennung durch EU und Bundesregierung haben das Land an den Rand des Abgrunds gebracht.

Wie haben die Mitglieder des europäischen Parlaments über Themen abgestimmt die sie interessieren?

von Dieter Riebe

Am 25.05.2014 steht in Deutschland die Wahl des europäischen Parlaments an. Wer weiß wirklich, was die Mitglieder während der letzten 4 Jahre gemacht haben. Über was haben die gewählten Politiker/innen debattiert und wie haben sie über bestimmte Themen abgestimmt? Auch ich habe keinen blassen Schimmer wie die einzelnen deutschen Vertreter/innen des europäischen Parlaments in welchen Angelegenheiten abgestimmt haben. Jetzt gibt es eine Webseite, die diese Fragen klären hilft. Die Graswurzel Organisation „Friends of the Earth Europe“ hat es sich zur Aufgabe gemacht etwas mehr Transparenz in das Abstimmungsverhalten der Politiker/innen in wenigstens 4 wichtigen Bürgerfragen zu bringen. Das sind die Fragen des:

  • Klimawandels bzw. der Fortschritt bei den Einsparungen von fossilen Energieträgern
  • Fracking
  • GVO (Gentechnisch veränderte Organismen)
  • Waffenhandel

Weiterlesen bzw. der Link zur Webseite lautet: http://www.score-ep.org

Amtsgericht Koblenz verurteilt Atomwaffengegner für Flugblattverteilung

Theisen: „Es ist kafkaesk, das sich zwei Gerichte am selben Ort wiedersprechen“

von Hermann Theisen und Roland Blach

Das Amtsgericht Koblenz hat den Heidelberger Atomwaffengegner und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 600 Euro (30 Tagessätze) verurteilt. Theisen hatte im März und April 2013 vor dem Fliegerhorst Büchel und dem Hauptbahnhof in Koblenz Flugblätter verteilt und damit zur Teilnahme an der im Sommer 2013 geplanten Blockade des Atomwaffenlagers Büchel aufgerufen. Dies erfülle den Straftatbestand der Aufforderung zu einer Nötigung (§ 111 StGB, § 240 StGB), so Amtsrichterin Anke van den Bosch.

Wir sagen Nein zur geplanten „Henry Kissinger Professur“ in Bonn

Die Initiative Zivile Uni Bonn lehnt die geplante „Henry Kissinger-Professur für Internationale Beziehungen und Völkerrechtsordnung“ an der Universität Bonn ab.

Henry Kissinger war als Nationaler Sicherheitsberater (1969–1975) und Außenminister (1973–1977) maßgeblich für die Außenpolitik der Vereinigten Staaten verantwortlich. Bei den von Kissinger geplanten und überwachten Bombardements in Vietnam, Kambodscha und Laos starben Hunderttausende Menschen, die ökologischen Folgen des massiven Bomben- und Gifteinsatzes führen bis heute zu Fehlbildungen bei Neugeborenen. Während des von ihm nachdrücklich unterstützten Putsches 1973 in Chile gegen eine demokratisch gewählte Regierung wurden 3000 Menschen ermordet und Tausende gefoltert oder ins Exil getrieben. Kissinger befürwortete den „Schmutzigen Krieg“ in Argentinien, während dem 30.000 Menschen spurlos verschwanden. Kissinger gab der indonesischen Führung sein Einverständnis im Namen der USA für einen Angriffskrieg gegen Osttimor, der mindestens 100.000 Timoresen das Leben kostete (bei einer Gesamtbevölkerung von 800.000)

Verwaltungsgericht Koblenz stärkt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Aufforderungen zur Blockade des Atomwaffenlagers Büchel sind rechtens
siehe auch Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden? vom 25.02.2014

von Hermann Theisen und Roland Blach

Überraschend deutlich hat das Verwaltungsgericht Koblenz der Klage des Heidelberger Atomwaffengegners und Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Hermann Theisen stattgegeben. Gegenstand der Klage war ein Flugblatt, mit dem Theisen im vergangenen Frühjahr zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert hatte. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ließ die Aufrufe beschlagnahmen und erwirkte einen Strafbefehl, da der Blockadeaufruf strafbar sei. Nachdem sich auch die Stadtverwaltung Koblenz dieser Auffassung anschloss und eine Verteilung der Flugblätter verbot, klagte Theisen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen dieses Verbot.

Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?

Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet über Aufruf zur Sitzblockade

von Hermann Theisen und Roland Blach

Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag, 27.02.2014, 09:45 Uhr (Deinhardpassage, 1, Sitzungssaal A021), über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist (DFG-VK).

Theisen hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern.

Irak - Kosmetische Chirurgie

von Robert C. Koehler (USA)

„Im Irak unternahm al-Qaeda eine Offensive, um zwei Städte unter Kontrolle zu bringen, Fallujah und Ramadi, welche die Soldaten der Vereinigten Staaten von Amerika unter schweren Opfern von 2004 bis 2008 von Terroristen gesäubert haben.“

Und so beginnt das neue Jahr mit einer schweren Dosis des selben alten, gleichen alten. Da ist die Leitartikelseite der Washington Post, die Robert Parry als das Megaphon der Neocons bezeichnete, die die Schuld an der Erhebung der al-Qaida im Westen des Irak dem Truppenrückzug Präsident Obamas aus diesem Land zuweist, gemeinsam mit seinem Scheitern hinsichtlich des Einmarsches in Syrien im letzten Herbst, was insgesamt, so der Leitartikel, auf Gleichgültigkeit angesichts der wachsenden Gefahr und auf einen Mangel an Schutz von „lebenswichtigen Interessen der Vereinigten Staaten von Amerika“ hinausläuft.