Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?
Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet über Aufruf zur Sitzblockade
von Hermann Theisen und Roland Blach
Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag, 27.02.2014, 09:45 Uhr (Deinhardpassage, 1, Sitzungssaal A021), über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, der auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen ist (DFG-VK).
Theisen hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern.
Dies wurde von der Stadtverwaltung Koblenz untersagt, weil der Aufruf strafbar sei und er den Straftatbestand der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) erfülle, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz, der sich die Stadt Koblenz angeschlossen hat. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geht es um die Frage, ob das Verbot rechtmäßig war. Bei der Verteilaktion wurde der Aufruf durch einen anwesenden Staatsanwalt beschlagnahmt, worauf vom Amtsgericht Koblenz ein Strafbefehl wegen Öffentlicher Aufforderung zu Straftaten erlassen worden ist. Für einen nahezu identischen Aufruf wurde Theisen vor 25 Jahren zunächst verurteilt, dann in Erzwingungshaft genommen und später freigesprochen, nachdem zuvor von Amts wegen ein Gnadenverfahren eingeleitet worden war, weil das Bundesverfassungsgericht 1995 entschieden hatte, dass gewaltfreie Sitzblockaden bzw. Aufrufe zu Sitzblockaden nicht strafbar sind. Nun sollen Sitzblockaden wegen der sog. Zweite-Reihe-Rechtsprechung aber doch wieder strafbar sein.
Für Theisen ist dies völlig unverständlich, denn entgegen den politischen Bekundungen im Deutschen Bundestag sowie im rheinland-pfälzischen Landtag, die einen Abzug der in Büchel gelagerten Atomwaffen fordern, sollen diese nun nicht abgezogen sondern stattdessen modernisiert werden: "Es ist mit gesundem Menschenverstand schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar, in Deutschland an einer Atomwaffenlogik aus Zeiten des Kalten Krieges festzuhalten, um damit die weltweiten Bemühungen um eine atomwaffenfreie Welt zu konterkarieren", so Theisen.
Roland Blach (Bundessprecher der DFG-VK, Koordinator der Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“) erklärt hierzu: „Der Rat der Kampagne "atomwaffenfrei.jetzt" widerspricht entschieden der Auffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz, denn gewaltfreie Sitzblockaden aus Protest gegen die Lagerung und Bereithaltung von Atomwaffen sind nach unserer Überzeugung rechtmäßig und geboten.“ Blach ist beschämt, dass sich die Bundesregierung immer noch an die Logik des Kalten Krieges haftet. „145 Staaten haben sich letzte Woche auf der 2. Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen in Mexiko für ein völkerrechtlich verbindliches Verbot dieser Massenvernichtungswaffen ausgesprochen. Deutschland hat sich dagegen gesperrt“ so Blach enttäuscht.
Rechtsanwalt Martin Heiming (Bundesvorsitzender des Republikanischen Anwältevereins und Mitherausgeber des Grundrechtereports) wird Theisen verteidigen.