Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Syrien
von Dr. Yavuz Özoguz
An den Generalbundesanwalt
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
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Delmenhorst den 9.12.2015
Anzeige wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges
Anzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Artikel 26 Abs. 1 Grundgesetz gegen Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel, Bundesministerin der Verteidigung Dr. v.d. Leyen und Außenminister Dr. Steinmeier wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges
Hiermit erstatten die Unterzeichner Anzeige gegen Frau Dr. Angela Merkel unter Bezugname auf deren Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin sowie gegen die gesamte Bundesregierung.
Begründung
Die Terroranschläge von Paris vom 13. November 2015 wurden mutmaßlich von Terroristen mit französischen und belgischen Staatsbürgerschaften ausgeführt [1]. Für jedermann ersichtlich hat mit den Terrorakten kein kriegsgleicher Angriff eines staatlichen oder staatsähnlichen äußeren Feindes auf Frankreich stattgefunden, sondern es wurde ein schwerwiegendes Verbrechen begangen, das nach deutschem Recht als Terroranschlag bzw. Verbrechen einer terroristischen Vereinigung eingestuft werden muss. Bis heute ist keine Urheberschaft einer bestimmten terroristischen Vereinigung gerichtsverwertbar bewiesen. Ein angebliches Bekennerschreiben von Mitgliedern des so genannten Islamischen Staates (IS) ist von unbekanntem Echtheitsgrad. Keine einzige noch so obskure geheimdienstliche Quelle verweist auf die Urheberschaft durch Terroristen aus Syrien oder dem Irak. Jeglicher Zusammenhang mit dem syrischen Staat wird nicht einmal behauptet! Syrien lässt sich nicht als Sitz der Verursacher dieses Terroraktes ausmachen oder gar beweisen. Der Beweis dazu wurde noch nicht einmal versucht. Doch selbst wenn die Terroristen in Syrien sitzen würden, würde es sich um terroristische Gruppen handeln, die auch vom syrischen Staat bekämpft werden.
Der französische Präsident hat dennoch einen „Krieg“ erklärt und entschieden, IS-Stellungen in Syrien bombardieren zu lassen. Hierzu wurde weder ein UN-Mandat angestrebt, noch irgendeine andere völkerrechtliche Legitimation vorgelegt. Nicht einmal der NATO-Bündnisfall wurde ausgerufen, in dem das Recht einer kollektiven Selbstverteidigung vorgesehen ist!
Allein die französische Behauptung, dass es sich um einen Verteidigungskrieg handle, bei gleichzeitiger Negierung des NATO-Bündnisfalls, kann nicht als Rechtsgrundlage gewertet werden, zumal in der Geschichte der Menschheit sämtliche Angriffskriege mit der Begründung, es seien Verteidigungskriege, gerechtfertigt wurden. Seit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 sind Angriffskriege völkerrechtlich geächtet.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat den Angriffskrieg 1974 definiert (Resolution 3314 [2]). Der Text lässt keinen Zweifel zu, dass Frankreich einen Angriffskrieg gegen Syrien durchführt, da weder eine Genehmigung Syriens für die Angriffe vorliegt, noch der Staat Syrien jemals Frankreich auch nur bedroht hat, noch um Hilfe bei Frankreich ersucht hat, noch ein UN-Mandat vorliegt.
Laut Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Nach Art. 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland gilt mit Inkrafttreten am 15. März 1991: (Verbot des Angriffskrieges). Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Als einzige gesetzliche Ausnahme für obige Bestimmungen gilt eine Resolution des UN-Sicherheitsrats gemäß Art. 42 oder Art. 53 der Charta der Vereinten Nationen. Eine solche Resolution liegt allerdings bis heute nicht vor. Frankreich hat bis heute den Selbstverteidigungsfall gemäß Art. 51 UN-Charta im UN-Sicherheitsrat nicht feststellen lassen. Eine UN-Resolution zur formellen Genehmigung militärischer Aktionen in Syrien gibt es bisher nicht. Der völkerrechtlich rechtmäßig amtierende Präsident Assad hat Frankreich nicht um militärische Hilfe gebeten noch irgendeine andere syrisch basierte Organisation. Im Gegenteil ist es nach wie vor das erklärte Ziel des US-geführten Bündnisses, sich gewaltsam in die inneren Angelegenheiten Syriens einzumischen und einen so genannten Regime-Change herbeizubomben. Sowohl Spitzenpolitiker Frankreichs als auch der USA haben hinreichend oft betont, dass sie darüber bestimmt haben, wie die Zukunft Syriens auszusehen habe, selbst wenn das syrische Volk anders entscheiden sollte. Im völkerrechtlichen Sinne handelt es sich daher bei dem französischen Vorgehen ebenso wie bei den US-amerikanischen und neuerdings auch britischen Bombenflügen unzweifelhaft um einen Angriffskrieg auf einen souveränen Staat. Die Bombenangriffe durch britische und US-amerikanische Streitkräfte werden noch nicht einmal mit dem Vorwand eines Verteidigungskrieges geführt, da in beiden Ländern vor den Bombardements keine Terroranschläge durch den IS erfolgt sind.
Die Bombardements, die durch die deutsche Luftaufklärung unterstützt werden sollen, widersprechen auch jeglicher Rechtsstaatlichkeit, in der ein Ankläger nicht gleichzeitig Richter und Vollstrecker zugleich sein kann. Wenn Frankreich und die USA Syrien (oder Teile davon) des Angriffs auf ihr Territorium bzw. des Terrorismus bezichtigen, so können Frankreich und USA nicht gleichzeitig die Richter und Vollstrecker ihres eigenen Urteils sein bei Umgehung und Ausschluss aller höheren Weltgremien wie z.B. dem UN-Sicherheitsrat. Wird diese Praxis geduldet bzw. sogar mitgetragen, wird dadurch jeder Form von Terrorismus eine Legitimation erteilt, da die Terroristen sich genau auf die gleiche Art rechtfertigen können. Damit würde die Stärke des Rechts ausgehöhlt durch das Recht des Stärkeren.
An der Seite der USA eine kriegerische Handlung durchzuführen bedeutet an der Seite des Staates Krieg zu führen, der allein im Irak für die Ermordung von über 1 Mio. unschuldiger Menschen die Verantwortung trägt! Würde man die Definitionen von § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) konsequent anwenden, wären die Verantwortungsträger der USA die größten Terroristen unserer Zeit [3]. Das Leid, das die USA durch unbestritten völkerrechtswidrige Kriege in den letzten Jahrzehnten in der Welt verursacht haben, sollte nicht anders bewertet werden als jedes Leid, das durch Terror entsteht [4]. Daher führt die Unterstützung der US-Streitkräfte durch deutsche Luftaufklärung ebenfalls zur Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat zwar mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS bzw. IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht. Allerdings gibt es keine völkerrechtmäßige Legitimation dafür, dass irgendein Staat auf eigene Faust in einen anderen Staat eindringt und dort ohne Zustimmung des betroffenen Staates Selbstjustiz an Terroristen ausübt. Die jüngsten Wünsche der USA diesbezüglich im Irak mit Sondereinheiten zu operieren wurden von der irakischen Regierung deutlich zurückgewiesen [5].
Die Bundesregierung, repräsentiert durch Bundeskanzlerin Dr. Merkel und agierend in Person der Fachministerin Dr. v.d. Leyen sowie des Außenministers Dr. Steinmeier, plant eine Beteiligung an der westlichen Kriegsallianz unter Führung der USA, kaschiert als Unterstützung Frankreichs bei dessen Militäraktion in Syrien [6]. Hierzu sollen bis zu 1200 Soldaten der Streitkräfte eingesetzt werden.
Es sei wiederholt: Gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind sogar unter Strafe gestellt. Wenn die obersten Repräsentanten eines Staates das Grundgesetz mit Füßen treten, dann ist es unseres Erachtens die Pflicht eines jeden Bürgers im Rahmen eines friedlichen Widerstandes die Rechtsstaatlichkeit seiner eigenen Heimat zu schützen. In diesem Sinn erfolgt die obige Strafanzeige.
Es ist uns bekannt, dass kein Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland jemals gegen die obersten Repräsentanten des Staates ermittelt hat, nicht einmal dann, als ein Altbundeskanzler den Völkerrechtsbruch seiner Regierungszeit nachträglich offen zugegeben hat [7]. Unseren Respekt vor Ihrer Person und Ihrem Amt rechtfertigend, ermutigen wir Sie, Herr Dr. Frank, Ihrer Verantwortung entsprechend tätig zu werden. Als kleine, unbedeutende Bürger dieses Landes wollen unsere Wenigkeiten sich nicht von den eigenen Enkeln einmal vorwerfen lassen, warum denn der Staat einen Angriffskrieg geführt hat, der so offensichtlich war wie im oben geschilderten Fall und wir dennoch geschwiegen haben. In diesem Sinn erlauben wir uns diese Strafanzeige zu veröffentlichen in der Hoffnung, dass auch andere pflichtbewusste Bürger, die ihre Heimat Deutschland lieben, davon erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag der Unterzeichner (s.u.)
Dr. Yavuz Özoguz
Schilfweg 53
27751 Delmenhorst
Quellenangaben
[1] http://www.spiegel.de/politik/ausland/anschlaege-in-paris-sieben-festnahmen-in-belgien-a-1062902.html
[2] http://www.un.org/Depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf
[3] http://www.deutschlandfunk.de/oskar-lafontaine-zum-syrien-einsatz-wir-koennen-das-morden.694.de.html?dram:article_id=338767
[4] http://www.schia-blog.de/wp-content/uploads/2015/12/chamen_brief_endversion_DINA4-bildschirmversion.pdf
[5] http://www.spiegel.de/politik/ausland/anti-is-kampf-irak-lehnt-neuen-us-truppeneinsatz-gegen-islamisten-ab-a-1065580.html
[6] http://www.heise.de/tp/artikel/46/46772/1.html
[7] http://www.ksta.de/politik/-ukraine-schroeder-vergleicht-krim-mit-kosovo,15187246,26521934.html
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