Der Afghanistan-Krieg und das Völkerrecht

von Prof. Dr. Gregor Schirmer

Es gibt zwar bis heute noch keine allgemein anerkannte und verbindliche Definition von „Terrorismus“. Aber es steht wohl außer Zweifel: Die Anschläge vom 11.9.2001 in den USA waren ein schweres Verbrechen sowohl nach dem innerstaatlichen Recht der USA als auch nach den damals gültigen Normen des Völkerrechts. Dieses Verbrechen hätte auf der internationalen Ebene mit den im Völkerrecht vorgesehenen Mitteln der Zusammenarbeit der Staaten auf polizeilichem und justiziellem Gebiet verfolgt werden müssen und können. Dazu wurde nicht der geringste Versuch unternommen. Stattdessen begannen die USA, gefolgt von Großbritannien und anderen Nachläufern – nach Drohungen und Ankündigungen – am 7. Oktober 2001 eine bewaffnete Intervention mit den Ausmaßen eines Krieges gegen das Mitglied der Vereinten Nationen, den souveränen Staat Afghanistan.

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