Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt. Kapitel I - Artikel 2 Absatz 4 Charta der Vereinten Nationen (UNO)
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Nicht umsonst führen die Staaten mit Vorliebe ein Raubtier im Wappen. Carl Spitteler (1845-1924)