Der ganze Endzweck der Rechtslehre innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft zielt auf allgemeine und fortdauernde Friedenstiftung. Es gilt, durch allmähliche Reform nach festen Grundsätzen in kontinuierlicher Annäherung zum höchsten politischen Gut, zum ewigen Frieden zu leiten. Immanuel Kant (1724-1804), Zum ewigen Frieden