Die Teilnahmebedingungen für den Deutschen Friedenssong-Wettbewerb 2018

Die Teilnahmebedingungen haben sich seit 2015 nicht geändert. Jedoch wurden die beiden unteren Preise angehoben. Der 4. Preis wurde von 500,- auf 750,- Euro und der 5. Preis von 300,- auf 500,- Euro erhöht.

Das Ziel des Deutschen Friedenssong-Wettbewerbes ist es, die Erstellung und Verbreitung von Friedensliedern bzw. Antikriegsliedern aktiv zu fördern.

  • Es gibt keine Altersbegrenzung
  • Es können Schülerbands, Jugendbands, Bands aber auch einzelne Songwriter/innen mitmachen.
  • Alle Musikrichtungen sind zugelassen.
  • Der Song soll möglichst nicht älter als 3 Jahre sein. Der Text muss sich mit dem Thema Frieden und Gerechtigkeit befassen. Aufrüstung, Waffenverkäufe und Militäreinsätze sind für uns Kriegsursachen.
  • Es muss sich um eigene Songs handeln. Coverversionen sind nicht zulässig.
  • Die Songs müssen live reproduzierbar sein – das bedeutet, mindestens der Gesag muss live dargeboten werden. Die Musikbegleitung kann im Halbplayback eingespielt werden oder sie wird idealerweise live von Musikern gespielt.  Die Musikerinnen und Musiker müssen auch diejenigen sein, die die Songs eingespielt haben.
  • Das Musikstück muss GEMA-frei sein. Deshalb darf weder der Texter noch der Komponist Mitglied bei der GEMA sein. Außerdem dürfen keine vertraglichen Bindungen zu Managementfirmen, Tonträger-Herstellern und/oder Exklusiverträge mit Musikverlagen bestehen, die eine Freigabe des Musikstücks verbieten. GEMA-Mitglieder können jedoch als Interpreten von GEMA-freien Stücken auftreten. Das Gleiche gilt auch für Musikstücke aus Österreich, die AKM-frei und der Schweiz die SUISA-frei sein müssen usw.. GEMA-frei sind alle Songs von Textern und Komponisten, die keine GEMA-Mitglieder sind.
  • Das Musikstück wird über die Musikseite www.friedensmusik.de der Allgemeinheit zum Anhören und Downloaden freigegeben. Die Musikrechte bleiben grundsätzlich beim Künstler.
  • Der Text sollte möglichst in Deutsch verfasst sein. Sonst muss eine deutsche Übersetzung beigelegt werden.


Nach einer internen Vorauswahl der besten 20 Songs, werden durch eine unabhängige Juryentscheidung die 5 Preisträger ermittelt.

 Insgesamt werden 5.750,- Euro Preisgelder vergeben:

  • für den 1. Preis 2.000,- Euro,
  • für den 2. Preis 1.500,- Euro,
  • für den 3. Preis 1.000,- Euro,
  • für den 4. Preis    750,- Euro
  • für den 5. Preis    500,- Euro.

Die Gewinner treten beim Abschlusskonzert am 22.09.2018 in der Harmonie Bonn auf und die Preisträger werden dort bekannt gegeben. Jeder Gewinner erhält zusätzlich 10x14,- Euro Freikarten für eigene Gäste und Fans.

Zusätzlich werden die Songs der Gewinner auf der neuen CD "Songs für den Frieden Vol. 03" veröffentlicht und beim Abschlusskonzert werden Filmaufnahmen gemacht, die auf Filmportalen eingestellt werden.

Zum Ende des Jahre 2017 wird der Anmeldebogen 2018 frei geschaltet.  Der verantwortliche Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin muss uns den ausgefüllten Anmeldebogen auch in gedruckter und unterschriebener Form per Post zuschicken. Es genügt nicht, uns den Anmeldebogen ausschließlich als Email-Anlage zu senden.

Sollte ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin mehrere Songs einreichen, dann kann er/sie nur einen Preis gewinnen. Es wird dann der Song mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.

Bewerbungsfrist: 1.01.2018 bis 31.03.2018

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg (Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen)

Ansprechpartner ist:
Dieter Riebe, Straufsberg 62, 53332 Bornheim, Tel. 02227 / 82899 u. 82387

Bloßes Lob des Friedens ist einfach, aber wirkungslos. Was wir brauchen, ist aktive Teilnahme am Kampf gegen Krieg und alles was zum Krieg führt. Albert Einstein (1879-1955)